Einleitung - Zahlungserinnerung und Mahnung
Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, kommt er in Zahlungsverzug und der Verkäufer kann Verzugszinsen berechnen. Meistens erinnert der Verkäufer zunächst an den überschrittenen Zahlungstermin. Er kann dem Käufer auch einen Zahlungsaufschub gewähren, bevor er ihm eine erste, zweite oder dritte Mahnung schickt, einen letzten Zahlungstermin setzt bzw. gerichtliche Schritte ankündigt.
Zahlungserinnerungen werden als Brief, Fax oder Mail geschickt, Mahnungen jedoch meistens per Brief, damit sie bei eventuellen gerichtlichen Schritten als Beweis dienen können.
1. Einleitung - Zahlungserinnerung und Mahnung
Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, kommt er in Zahlungsverzug und der Verkäufer kann Verzugszinsen berechnen. Meistens erinnert der Verkäufer zunächst an den überschrittenen Zahlungstermin. Er kann dem Käufer auch einen Zahlungsaufschub gewähren, bevor er ihm eine erste, zweite oder dritte Mahnung schickt, einen letzten Zahlungstermin setzt bzw. gerichtliche Schritte ankündigt.
Zahlungserinnerungen werden als Brief, Fax oder Mail geschickt, Mahnungen jedoch meistens per Brief, damit sie bei eventuellen gerichtlichen Schritten als Beweis dienen können.