Arbeitsverhältnisse von A bis Z


Ein „normales“ Arbeitsverhältnis ist unbefristet und wird in Vollzeit ausgeübt. Daneben gibt es auch andere. Hier ein kurzer Überblick:

befristetes Arbeitsverhältnis: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet – im Gegensatz zu einer Dauerbeschäftigung – zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dieser wird im Arbeitsvertrag festgelegt. So gibt es z.B. befristete Stellen für die Dauer einer Elternzeitvertretung.

freie Mitarbeit: Freie Mitarbeiter arbeiten für ein oder mehrere Unternehmen, ohne dort angestellt zu sein. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssen sich selbst versichern. Solche Arbeitsverhältnisse gibt es vor allem in den Medien und im künstlerischen und kulturellen Bereich.

geringfügige Beschäftigung: Geringfügige Beschäftigte verdienen maximal 450 Euro pro Monat (Minijob). Die Minijobber sind zwar unfallversichert, aber von der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Man kann auch die Befreiung von der Rentenversicherung beantragen. Hat man mehr als einen Minijob, besteht eine Versicherungspflicht. Ein Minijob kann für Rentner von Vorteil sein, aber auch für Arbeitnehmer, die mit dem Minijob Geld dazuverdienen möchten.

Zeitarbeit: Zeitarbeiter sind bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und haben dort einen ganz normalen Arbeitsvertrag wie bei jeder anderen Firma. Sie arbeiten nicht in der Zeitarbeitsfirma selbst, sondern werden für eine feste Zeit an andere Firmen „verliehen“.

Praktikum: Ein Praktikant arbeitet für eine bestimmte Dauer in einer Firma, um dort Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen oder zu erwerben und um sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.


Quelle: Im Beruf neu B1+/B2, Kursbuch, S. 55/A1c


Naposledy změněno: středa, 28. července 2021, 12.13